Jetter, F.:

Ehre statt Zwang -
Das Marketing-Konzept "Soziale Ehrenkarte"
zur Attraktivitätssteigerung von Sozialen Diensten



das Original-Layout erscheint
in: Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Köln: Bund-Verlag, Heft 1 / 1996 (Teil A),
S. 18-24. & Heft 2 / 1996 (Fortsetzung 2. Teil), S. 65-71.

Dienstleistungen sind in nahezu allen Wirtschaftsbereichen ein Schlüsselfaktor zum wirtschaftlichen Erfolg geworden, wir sind auf dem Weg zu einer Dienstleistungsgesellschaft: Die Fabrik der Zukunft ist ein Dienstleister.

Bei sozialen Dienstleistungen handelt es sich um personenbezogene Dienstleistungen im Bereich der Beratung, der Behandlung, der Betreuung und der Pflege (FN1). Zu den sozialen Dienstleistungen gehören daher heterogene Bereiche wie die kommunalen Sozialdienste, Angebote des Gesundheits- und Bildungswesens, des Erziehungs- und Rehabilitationssektors und die Pflege.


1. Nicht Abbau, sondern Umbau des Sozialstaats zur Kultur des Helfens

Die zunehmende Nachfrage und Expansion der Sozialen Dienste stellt sich dabei als eine Reaktion auf die abnehmende Problemlösungskapazität einer Reihe von primären Sozialformen, besonders familiärer Strukturen, dar: Durch den veränderten Altersaufbau der Bevölkerung und den Trend zur Individualisierung werden die traditionellen sozialen Netze, die Familien, und nicht zuletzt auch der Generationenvertrag überlastet. Der soziale Wandel wird hier in der soziologischen Debatte unter den Stichworten demographischer Wandel ("Überalterung") der Gesellschaft sowie "Individualisierung" und "Pluralisierung" von Lebensformen, Lebensentwürfen und Lebensstilen gefaßt.

Da sich subsidiäre Selbsthilfe besonders auf das Engagement in den traditionellen sozialen Lebenskreisen Familie, Verwandtschaft, Nachbarschaft konzentriert, wird hier in Zukunft eine Schwächung erwartet. Chistoph Badelt vertritt daher die Grundthese, daß "soziale Dienstleistungen eine der größten Herausforderungen für den Wohlfahrtsstaat der Zukunft sein werden"(FN2).

Neue Problemstellungen (z.B. Suchtkrankenpflege oder Aids-Kranke) erfordern zunehmend Fachqualifikationen. Es zeichnet sich eine sich öffnende Dienstleistungslücke ab: Das große demographisch bedingte Problem der Zukunft wird die Versorgung der wachsenden Zahl älterer Menschen mit Sozialen Diensten sein.

Der Ausbau Sozialer Dienste trifft auf ein grundlegendes Problem immanenter Kostendynamik der personalintensiven Dienstleistungen. Mit der wachsenden Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt scheint aber auch das klassische Potential ehrenamtlicher verbandlicher und häuslicher Arbeit zu schwinden. Aufgrund dieser Strukturveränderungen erscheint es erstaunlich, wie optimistisch viele Politiker darangehen, das angeblich "brachliegende" Potential des informellen Sektors der gegenseitigen Hilfe zu nutzen und re-aktivieren zu wollen. Realistischer scheint die Annahme, daß bei Verblassung traditioneller Assoziationsformen die neuen Organisationskonzepte noch fehlen.

Soziale Dienste haben somit auch zukünftig eine enorme sozialpolitische Relevanz, stellen sich aber in einer desolaten Situation des Personalmangels aufgrund mangelnder Attraktivität dar und werden - wenn bei den beschriebenen Entwicklungen keine Anreizstruktur zur Etablierung einer Kultur des Helfens gefunden wird - zunehmend auch zu einer Verteilungsfrage auf die drei Generationen (FN3).

Unter der Beachtung des Trends zur Individualisierung, Verfall von Familienstrukturen und dem Altersüberhang ist eine prinzipielle Umorientierung gefordert, ein Umbau des Sozialstaats, ein neuartiges Geflecht sozialer Dienstleistungen, ein neues Ethos des Verantwortungtragens, eine "neue Kultur des Helfens" soll installiert werden: Eine Kultur des Helfens kann dabei nicht nur auf eine Gruppe z.B. der jungen Generation (wie beim Zivildienst) oder der ehrenamtlichen (Haus-)Frauen beschränkt bleiben, sondern ein breites soziales Engagement der Bevölkerung in Sozialen Diensten bleibt sozialpolitisch als Leitbild der gegenseitigen Verantwortung wünschenswert. Dazu ist allerdings eine Attraktivitätssteigerung von freiwilligen Sozialen Diensten im desolaten sozialen Sektor dringend notwendig.



2. Das holländische Ehrenamt als Vorbild

Aus sozialpolitischer Sicht spricht also einiges für die Stärkung Sozialer Dienste. Um eine sozialpolitische Versorgung von sozialen Tätigkeiten zu sichern wird unlängst eine Verpflichtung zu einem "sozialen Pflicht-Jahr" (FN4) in sozialen Diensten vielfach gefordert.

Ein prominenter Vertreter der Öffentlichkeit wäre neben anderen aktuell auch Ulrich Wickert, der in seinem Buch `Der Ehrliche ist der Dumme´ (1994) über eine ethischen Legitimierung auf die "Disziplin" eingeht und beklagt, daß "Pflicht out ist". Ulrich Wickert vertritt die zentrale These (FN5), daß das Ideal der Solidarität seinen Weg in die Gesellschaft finden könne - durch ein soziales Pflichtjahr: Jugendliche sollen im Pflichtjahr lernen, "die unterste Arbeit zu verrichten: Sie sind für Drecksarbeit zuständig, sie müssen putzen und Arbeiten erledigen, die ausgebildete Schwestern nicht machen wollen" (S. 268, Schlußaussage). "Um die Pflicht zu stärken", seien dabei "Strafen unumgänglich" (S. 254), so Ulrich Wickert.

Heidi Schüller nimmt in ihrem Buch `Die Alterslüge´ (1995) im Kontext des Generationenvertrages eine diametral entgegengesetzte Stellung ein und vertritt die Ansicht, daß Ziviler Dienst gar nicht von der jungen Generation geleistet werden sollte: "Für Kurierdienste zwischen Altenheim und Apotheke muß kein Zivildienstverpflichteter abgestellt werden. Es wird sich doch noch ein rüstiger Rentner finden, der einen Spaziergang machen kann. Die Jungen haben andere Aufgaben" (S. 193), so Heidi Schüller.

In der Literatur wir die Diskussion um obligatorische Sozialzeiten somit nicht nur für die junge Generation geschlechtsspezifisch (Jungen / Mädchen (FN6)), sondern auch altersspezifisch im Kontext des Drei-Generationen-Vertrages für die mittlere (FN7) und alte (FN8) Generation geführt.

Die Idee eines Pflichtjahres wird auf dem Papier gerne vertreten, ohne jedoch den Hintergrund des Grundgesetzartikels 12 zu beleuchten, der eine Schutzvorschrift vor Zwangsarbeit ist: Jeder Deutsche hat das Recht, seine Arbeit frei zu wählen und darf nicht zu einer Arbeit gezwungen werden [Zwangsarbeitsverbot]. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeits-Organisation (ILO) definiert dabei Zwangs- oder Pflichtarbeit als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat"(FN9).

Fritz Vilmar und Brigitte Runge setzen für soziale Tätigkeiten stattdessen auf die subsidiäre Selbsthilfegesellschaft, auch insbesondere nach der Erosion der Wehrpflichtigkeit solle der darüber geregelte Zivildienst als "Zwangssystem nicht durch eine anderes Zwangssystem ersetzt werden" (FN10).

Die Umsetzung einer Allgemeinen Dienstpflicht liegt bei den Parteien. Die F.D.P. als liberale Partei erteilt dabei Zwangsverpflichtungen zu Sozialen Diensten eine "radikale Absage: Ein ziviler Ersatzdienst ist unverantwortlich, wenn er von außen oktroyiert wird, zumal Pflegebedürftige überhaupt keinen Nutzen haben, sondern sogar noch Schaden nehmen können. Zwar ist die Lage im Sektor der Wohlfahrtsverbände der sozialen und pflegerischen Dienste äußerst gespannt, aber die desolate Situation kann nur durch ausgebildete hauptamtliche Kräfte beseitigt werden. Fachliches Können kann nicht im Schnellkurs erlernt werden."(FN11).

Eine Dienst-Pflicht zu Sozialen Diensten ist somit auch unter Effizienzgesichtspunkten ein Ausweg in die Sackgasse(FN12).

So ist das Konzept "freiwilliges Gemeinschaftsengagement" aus politischen, sozialen, legitimatorischen, finanziellen und besonders arbeitsfeldlichen, inhaltlichen Gründen eher umsetzbar, und es soll daher im folgenden darauf aufgebaut werden. Freiwilligkeit ist ein zutiefst demokratisches Prinzip und muß gefördert werden. Solidarität gedeiht in Freiheit oder gar nicht.

Statt einen Pflichtdienst zu fordern - der international praktisch ohne Beispiel wäre - reicht ein Blick über den Tellerrand ins benachbarte Holland aus: In Holland arbeitet jeder vierte ehrenamtlich: 2,7 Millionen Menschen - das sind fast ein Viertel der niederländischen Bevölkerung über 18 Jahre - sind in unserem Nachbarland als Freiwillige aktiv. Insgesamt eine halbe Milliarde Stunden arbeiten die 2,7 Millionen Niederländer jährlich in Freiwilligen-Organisationen. Im Durchschnitt 15,5 Stunden pro Kopf im Monat. 200.000 Projekte können auf Freiwillige zurückgreifen. Es gibt einen Dachverband, der Bildungsarbeit organisiert, und es gibt staatliche Gelder, die helfen, eine Freiwilligenkultur zu gestalten. Der volkswirtschaftliche Wert dieses Engagements liegt bei sage und schreibe 29 Milliarden Mark - etwa acht Prozent des niederländischen Bruttosozialprodukts (FN13).

"Die jetzt für Deutschland aktuelle Debatte um den Pflicht-Gedanken haben die Holländer vor etwa 15 Jahren für ihr Land mit einer Kultur der Freiwilligkeit beantwortet - in Deutschland scheint man so etwas für die sozialen Dienste gar nicht verwirklichen zu wollen", konstatiert der Geschäftsführer des Sozialen Friedensdienst in Bremen Heinz Janning (FN14).

Die Entwicklung weg vom Zwang hin zu Engagement durch Motivation (z.B. intrinsisch, durch Partizipation, durch Anreize oder horizonterweiternde Lebenswelterfahrung etc.) wird in der neueren Literatur unter dem Stichwort des "Volunteering" diskutiert.(FN15). Das Prinzip der Freiwilligkeit muß der Staat wesentlich mehr anerkennen als eine Verpflichtung zur Arbeit in Sozialen Diensten und die Freiwilligkeit durch eine institutionalisierte Anreizstruktur fördern.
 



3. Das Marketing-Konzept "Soziale Ehrenkarte" für soziale Dienstleistungen

"Wir müssen die drängenden Probleme
auch mit unkonventionellen Mitteln anpacken."
Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.(FN16)
Aus dem beschriebenen Mißstand heraus der mangelnden Attraktivität Sozialer Dienste soll neben Vorschlägen zu arbeitsinhaltlichen Aufwertungen das Marketing-Konzept "Soziale Ehrenkarte" für ein freiwilliges soziales Engagement diskutiert werden, das sowohl für Soziale Dienste (non-profit sowie staatlicher Organisationen) gelten kann; auch bezieht es sich insbesondere auf die Einbindung des informellen Sektores der ehrenamtlichen Tätigkeiten: Ehrenamt und Privathaushalt stehen als eine von vier Säulen der Wohlfahrtsproduktion mit staatlichen Einrichtungen, kollektiven Organisationen wie den Wohlfahrtsverbänden und marktwirtschaftlich erbrachten Dienstleistungen in einem komplementären Versorgungsbund.

Ein Strukturwandel des Ehrenamtes und damit auch des gesamten Grundmusters informeller sozialer Sicherung steht aufgrund der genannten Entwicklungszusammenhänge an. Die Wohlfahrtsverbände müssen in diesem Kontext das Selbstverständnis eines sozialen Dienstleistungs-Unternehmens entwickeln: Als Ansatzpunkt für ein Dienstleistungs-Management soll hier das Marketing (spez.: Dienstleistungsmarketing) betrachtet werden, zur geforderten breiten Etablierung einer Kultur des Helfens. Das Marketing bezieht sich dabei auf die Angebotsseite: Nicht Bedürftige werden mit den Leistungen der Sozialstationen beworben, sondern mögliche Helfer sollen für ein soziales Engagement mit Ausbildungselementen interessiert werden. Die Wohlfahrtsverbände müssen ihr bisheriges Selbstverständnis der "Wohlfahrtspflege" zu dem eines sozialen Dienstleistungs-Produzenten - besonders aber auch eines Dienstleistungs-Nachfragers (Nachfrage nach ehrenamtlich engagierten Menschen) - entwickeln, der die Dimension des Marketing berücksichtigt (FN17).

Ein verbandsübergreifendes Marketing ist umso notwendiger, je weniger es den Wohlfahrtsverbänden gelingt, auf traditionellem Wege neue Helfer zu finden: In Baden-Würtemberg und auch in Berlin gab es dabei bereits mehrere breit angelegte "Werbeaktionen Pflegeberufe" (FN18), die z.B. als vorbildliches Beispiel stehen, wie für den sozialen Sektor Marketing betrieben werden kann.

Die zentrale Fragestellung ist, wie sich durch Arbeits-Zeit-Politik und Politik der Anreize ein Spielraum für freiwillige "Sozialzeiten" der verschiedenen Zielgruppen eröffnen läßt. Die Zeitnot der Erwerbstätigen würde gemildert durch Arbeitszeitverkürzungen und gleichzeitige sozialrechtliche und sozialpolitische Anerkennung der Arbeit nach der Arbeit. Wir benötigen somit Zeitgewinnstrategien für die erwerbstätige Generation.(FN19). Die frühere Aufteilung in Arbeit und Freizeit wird einer neuen Dreiteilung weichen, nähmlich der Dreiteilung in Arbeitszeit, Freizeit und freiwilliger, engagierter Sozialzeit.

Um breite Kreise der Bevölkerung für ein soziales Engagement anzusprechen, kann sich die Attraktivität von freiwilligen sozialen Tätigkeiten besonders auf folgende Bereiche erstrecken, die in ihrer Ausgestaltung zur Kultur des Helfens politisch gefördert werden müssen. Somit ergeben sich folgende Dimensionen und Perspektiven der Attraktivitätssteigerung, die einerseits inhaltlich im Berufsfeld der Sozialen Dienste umgesetzt werden müssen, sowie muß zweitens eine gesellschaftliche Honorierung und Anerkennung von sozial Bediensteten erfolgen:

# Arbeitsumfeld und inhaltliches Arbeitsfeld / Hierarchieverflachung: Fragen des Personals wie inhaltliche Tätigkeit und deren organisatorischer Ablauf in Hierarchiestrukturen spielen eine zentrale Rolle. Für ein soziales Engagement ist also auch eine Untersuchung von Arbeitsstrukturen, Arbeitsprozessen, Kooperationen der Belegschaft in Organisation und Koordination, in Flexibilität, Informationsaustausch und Regelungen der Arbeitsteilung relevant. Zu den Zielsetzungen von Sozialstationen muß grundsätzlich auch die Erprobung neuer Formen der Arbeits- und Personalorganisation gehören: Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Job-Rotation und Job-Sharing sowie Zeiten zum psychischen Belastungsabbau setzen eine moderne arbeitszeitliche Personalplanung bei den Trägern voraus. Für den sozialen Sektor benötigen wir also dringend neue Modelle der Arbeits-Zeit-Gestaltung (z.B. neue Arbeitsorganisationen durch Mobilzeit-Konzepte).(FN29).

# Informationstransparenz von Sozialen Diensten: Darüber hinaus muß durch die konzeptionelle Umsetzung für Informationstransparenz und für ein breiteres Interesse der Bevölkerung medial gesorgt werden: Oft wissen hilfsbereite Menschen besonders in den immer anonymer werdenden Städten nicht, wo sie "mitanpacken" könnten.

# Attraktive Vergütung / Aufwandsentschädigungen / Prämien bei Erstausbildung: Durch eine angemessene finanzielle Honorierung muß die Leistung anerkannt werden. Das gilt sowohl für staatliche Einrichtungen, private Non-Profit-Organisationen wie für kulante Aufwandsentschädigungen im informellen Sektor.

Auch für Berufserstausbilder ist eine Prämie für die Aufnahme eines Berufes in sozialen Tätigkeiten denkbar. Ebenso kann für andere Zielgruppen gelten, daß Prämien oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

# Inhaltliche Ausbildungelemente und formaler Ausbau von Bildungschancen als Anerkennung: Für Jugendliche, wenn sie beispielsweise vor Aufnahme eines Studiums über einen verbindlichen Zeitraum freiwillig sozial tätig waren, kann gelten, daß sich dann die Hochschulzugangsberechtigung erleichtert (z.B. durch Senkung des Numerus-Clausus durch die Anerkennung einer verdoppelten Wartezeit.) Studiendarlehen könnten durch studienanschließende freiwillige soziale Tätigkeit doppelt schnell getilgt oder erlassen werden (obwohl man hier wieder die Bedürftigen zur Mitarbeit sanktionieren würde).

Aber auch die Lernchancen (Ausbildungselemente zur Qualifizierung / Weiterbildung) innerhalb der sozialen Tätigkeit selbst sind ein weiterer zentraler Punkt. Die Sicherstellung von pädagogischer Begleitung / Betreuung muß ebenso gewährleistet sein wie die fachliche Qualifizierung.

# Steuervergünstigungen, Anrechenbarkeit und Soziale Sicherung durch "Sozialversicherungs-Boni": Weiterhin ist an steuerrechtliche Vorteile bei Aufnahme einer freiwilligen sozialen Tätigkeit zu denken (sozusagen ein "steuerrechtlicher Bonus für Altruisten"). Die investierte Lebenszeit beim Gemeinschaftjahr muß auch bei einschlägigen Berufsausbildungen angerechnet werden. Darüberhinaus sind auch weitere Regelungen insbesondere für Rentenanwartschaftszeiten denkbar. Die Sozialversicherungskosten müssen im Freiwilligen-Sozialen-Dienst durch Bund und/oder Länder übernommen werden. Ähnlich der Anrechnung von Kindererziehungzeiten muß sozial Engagierten die Möglichkeit geboten werden, Anwartschaften auf die Sozialversicherung - gerade bei der Alterssicherung - nicht nur durch monetäre Beiträge, sondern auch durch Zeit-Beiträge im Rahmen des freiwilligen, persönlichen Engagements in Sozialen Diensten des lokalen Umfeldes zu erwerben.

# Umschulungs-Perspektiven für Arbeitslose: Es könnte ein Bonussystem als besonders geförderte Zuwendungen bei Umschulung von Erwerbslosen in einen "sozialen Beruf" gelten, ebenso in der Gewährung von ABM-Konzeptionen. Ein freiwilliges Gemeinschaftsengagement in Sozialen Diensten könnte durch ein Bonus-System für Arbeitssuchende mit Anreizen motiviert werden: Das Problem der drohenden Versorgungslücke mit sozialen Dienstleistungen ist zugleich eine Chance: Arbeit, neue Arbeit wird erkennbar. Viele Menschen werden im (sozialen) Dienstleistungsbereich eine Tätigkeit finden können: Pflegeberufe haben Zukunft, sie sind der sichere Arbeitsplatz von morgen.(FN21).

# Anerkennung des Prinzips der Freiwilligkeit: Die Diskussion über die Grundgesetzwidrigkeit eines Zwangs-Arbeitsdienstes zeigt, daß eine Umorientierung von der Verpflichtung auf das Prinzip der Freiwilligkeit nötig ist, um so Solidarität zu fördern. Die Autonomie des persönlichen Engagements in Sozialen Diensten ist somit zu respektieren, anzuerkennen und durch Anreize zu fördern.

# Internationalisierung oder Projektarbeit als Lebenserfahrung: Das Modell kann auch attraktiv gemacht werden durch einen geförderten europäischen Austausch von Mitarbeitern in Sozialen Diensten. Interessant könnte für bestimmte Leute eine Projektarbeit in Kibbuz-ähnlichen Sozial- und Lebensformen sein, wenn sie die Möglichkeit bieten, sich qualifiziert mit politischer, sozialer und ökologischer Realität auseinanderzusetzen sowie wenn solche Projekte einen klaren kommunalen oder regionalen Bezug haben. Die Ressource "Zeit" kann dadurch gewonnen werden, daß gesamtgesellschaftliche Konzepte wie Sabbat-Jahr, Job-Sharing und flexible Arbeitszeiten gesamtgesellschaftlich weiter verbreitet werden (s.o.).

# Soziale Lernerfahrungen des prosozialen Verhaltens: Das Interesse von Pädagogen und Wohlfahrtsverbänden ist es, möglichst viele Menschen an soziale Lernerfahrungen heranzuführen und Übungsfelder für prosoziales Verhalten anzubieten, um so den präventiven Charakter der sozialen Arbeit auszubauen. Hierzu zählen auch die `Konzeptionen von Sozial-Patenschaften´ von Institutionen, z.B. der Schule: "Zwei Stunden Altenheim-Besuch statt Mathe". Aber auch Betriebe könnten sich daran beteiligen.

# Gesellschaftliche Wertschätzung: Die nicht-materiellen Anreize (Prestige) dürfen nicht unterschätzt werden. Neben arbeitsfeldlicher Veränderungen und der Information über Soziale Dienste ist eine Besserstellung und Honorierung des Engagements zentral. Honorierung bedeutet nicht unbedingt gleich Bezahlung. Viele Menschen wollen z.B. für ihr freiwilliges Engagement gerade keine Bezahlung haben - wenn auch der Auslagenersatz selbstverständlich sein sollte. Eine bessere Honorierung muß auch durch eine größere soziale Honorierung [in und] durch unsere Gesellschaft bewirkt werden.

Die "Soziale Ehrenkarte" als institutionalisiertes Anreizsystem:
Mit ethischen Haltungen und Apelle an Änderungen von Verhaltensweisen ist bisher wenig erreicht worden und man sollte den ethischen Appell durch kräftige soziale und materielle Anreize untermauern. Aufgrund des zu Beginn beschriebenenen Verblassens gewachsener Assoziationsformen zeigt sich in diesem Zusammenhang, daß es keineswegs eine Frage der fehlenden Moral in der Bevölkerung ist, die mit Mitteln der symbolischen Politik und politischen Rhetorik allein nachgebessert werden könnte. Viele Menschen sind bereit zu helfen, doch muß sich eine Kultur des Helfens zusätzlich - neben ethischen Appellen - vielmehr seiner eigenen reflexiven Modernisierung und neuen Konzeptionierung stellen.

Daher soll im Rahmen dieses Beitrags die vorgeschlagene Anreizstruktur zur Attraktivitätssteierung für ein soziales Engagement auf institutionalisierter Bundesebene diskutiert werden. Der Staat ist hier in die Pflicht zu nehmen, soziale Dienste aufzuwerten. Man darf nicht unterschlagen, welche staatlichen Leistungen notwendig sind, damit sich private Leistungen und freiwilliges soziales Engagement überhaupt entwickeln können: "Da ein sich selbst überlassenes Marktsystem eine Mindestversorgung nicht garantiert, wird durch gesellschaftspolitische Normsetzung eine Mindestversorgung mit Sozialen Diensten bzw. auch eine bestimmten daran geknüpfte Verteilung (auf Erbringer und Empfänger) dieser Dienste zu einer staatlichen Aufgabe"(FN22).. Bis Mitte der 80er Jahre kreiste die sozialpolitische Debatte vor allem um zwei Begriffe: Das Subsidiaritätsprinzip und die Reprivatisierung staatlicher sozialer Dienstleistungen. Subsidiarität wurde hier (fehl-)verstanden als Rückzug staatlicher Dienste auf die Selbstorganisation Betroffener.

So wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, daß "das Subsidiaritätsprinzip fehlinterpretiert wird, wenn man die Vorleistungs-Verpflichtung des Staates, zunächst einmal die Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Selbsthilfepotentialen und freiwilligem Engagement zu schaffen, außer acht läßt" (FN23). Damit dieses Zusammenspiel auf Grundlage dieser Marketing-Konzeption ineinandergreift, müsste der Staat mit der Institutionalisierung einer Anreizstruktur in den genannten Punkten für sozial Tätige beginnen. Ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht zum Alibi für das Nichtstun der öffentlichen Hand werden: "Die Förderung einer neuen nachbarschaftlichen Sozialkultur gelingt nur im Miteinander staatlicher und privater Initiativen", so auch Norbert Blüm (FN24). Soziales Engagement und Ehrenamt werden benötigt - mehr denn je bei einem beklagten Trend zum Egoismus, zur Spezialisierung ohne Verantwortung für das Ganze, einer Ellebogenmentalität und Gewaltbereitschaft. Es fehle uns Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Respekt zueinander. Bei einer nachlassenden Motivation zur Gemeinschaftshilfe ist der Staat mit sozialpolitischen Ideen gefordert, er darf seine staatliche Verantwortung für die Schwächeren der Gesellschaft nicht an Dritte abgeben: Subsidiarität ist staatliche Vorleistungspflicht.

Für ein Marketing-Konzept für Soziale Dienste muß somit gelten, daß für freiwillige soziale Tätigkeiten ein marktgerechtes Bonus-System entwickelt wird, indem die Anerkennung freiwilliger sozialer Tätigkeiten selbstverständlich ist, die institutionalisierte Ausgestaltung eines Bonus-Systems über die Soziale Ehrenkarte ist daher Grundgedanke eines Marketing-Konzepts für Soziale Dienste: Wer ehrenamtliche Hilfe aufbauen will, muß anerkennen, daß Ehrenamtlichkeit längst nicht mehr umsonst zu realisieren und nicht mehr auf der Basis eines "Vergelt´s Gott" zu haben ist: ehrenamtliche Hilfe bedarf materieller Anreize !

Diese Ausgestaltung des vorgeschlagenen Bonus-Systems vollzieht sich über den Zusammenhang von "Ehrenamt und Ehrenkarte", wobei im übertragenen Sinne auch Beschäftigte gewerblicher und staatlicher Träger im sozialen Bereich ein "Amt der Ehre" haben, da sie sozialpolitisch eine hohe Relevanz besitzen, sich Ehrenamt also begrifflich nicht nur auf den informellen Sektor im engen Sinne beziehen muß, und daher auch Vollzeit-Erwerbstätige (wie z.B. Krankenschwestern) über die Ehrenkarte einen Zugang zu den Anreizen bekommen sollen.

Für als nützlich definierte soziale Tätigkeiten könnte somit ein Bonus-System eingeführt werden, das den zeitlichen Einsatz, etwa auf Wochen- oder Monatsbasis, ebenso berücksichtigt wie den Nützlichkeitswert. Für den letzteren Zweck werden bestimmte Tätigkeiten als mehr individuell oder mehr gesellschaftlich nützlich bestimmt und mit einem Nützlichkeitsindex versehen, der Boni für wenig attraktive, aber gesellschaftlich besonders nützliche oder relevante Tätigkeiten markiert (z.B. über eine Gültigkeitsmarke für eine best. Zeitperiode).

So können über eine Art "Soziale Ehrenkarte", "Vip-Karte" oder "social card" für Menschen, die im Dienste sozialer Tätigkeiten freiwillig (und beruflich) beschäftigt sind, diese Anreize gebündelt, institutionalisiert und zugänglich werden.

Die Soziale Ehrenkarte versteht sich also nicht als Verkörperung eines "Du sollst Geben"- Gedankens wie es bisher - von der evtl. Lohntüte/Aufwandsentschädigung als Gegenleistung mal abgesehen - der Fall ist, sondern zentrale Perspektive der institutionalisierten Boni über die Ehrenkarte ist ein Bedarfsausgleichsarrangement: für ein soziales Engagement soll man einen Ausgleich der gesellschaftlichen Anerkennung bekommen: "Wenn es auch kein Nullsummenspiel ist, so bekomme ich wenigstens ein kleines Dankeschön als Anerkennung zurück." Entscheidender als die materielle Aufwertung ist dabei auch die ideelle Aufwertung.

Diese Ehrenkarte könnte z.B. Analog einem Studentenausweis oder einem Behindertenausweis mit verschiedenen Vergünstigungen gedacht werden, wie es für Studierende gilt: Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, verbilligter Eintritt im Freibad. Es gilt "Tit for Tat / Zug um Zug: Ich für Euch"(FN25).: Man gibt der Gemeinschaft und bekommt von der Gemeinschaft.

Mittels einer Sozialen Ehrenkarte stehen als Anerkennung des sozialen Engagements Vergünstigungen und Ermäßigungen von der Gemeinschaft z.B. im Theater und in der Kantine oder in der Apotheke ein Erlaß der Rezeptgebühr zur Verfügung. So wird Kooperation und Motivation für ein soziales Engagement durch die Reziprozitätswirkung der Anreize gefördert.(FN26).

Wie sich jede Vidothek mit einem Ausweiß zur Mitgliederbindung oder jede Stadtbücherei mit einem Faltheft zu ihrem Leistungsspektrum präsentieren, muß ein Marketing-Konzept für Soziale Dienste greifen, daß über eine Soziale Ehrenkarte institutionalisiert wird (FN27).

Stärken der institutionalisieren Anreize sind daher, daß sie ein Versorgungssystem sind, das auf dem Prinzip des wechselseitigen Austausches beruht: Innerhalb eines überschaubaren sozialen und räumlichen Gefüges werden Soziale Dienste des Einzelnen gegen vergünstigte oder kostenfreie Güter oder Dienstleistungen der Gemeinschaft (z.B. freier Theatereintritt) getauscht, sodaß dabei für jedes individuell erbrachte soziale Engagement Anrechte auf Empfang oder Nutzung anderer Leistungen der Gemeinschaft oder Kommune erworben werden und daß dieser Austausch über diese Ehrenkarten-Lösung geregelt wird.

Aber nicht nur der Staat soll über die Ehrenkarte Anreize ermöglichen, auch die Unternehmen werden zunehmend in die gesellschaftspolitische Verantwortung genommen:

# Anreize durch Unternehmen ("care companies") - Moral statt Markt: "Shopping for a better world":

Bei der Ausgestaltung eines Bonus-Systems können wir auch in großem Maße auf die Unternehmen der freien Wirtschaft setzen, die sich ein positives Firmenimage als Förderer von Sozialen Diensten geben möchten. Denn während der Umweltschutz weitgehend etabliert ist, fordern die Kunden zunehmend auch gesellschaftspolitische Verantwortung der Unternehmen ein.

Der Markt als Entdeckungsverfahren wird somit zahlreiche Anreize und Boni (social label) von Unternehmen im Rahmen eines `social sponsoring´ zur Verfügung stellen, deren Ausgestaltung und Höhe die Unternehmen ausformen und bewerben werden: Die Ehrenkarte würde von zahlreichen Unternehmen aus Werbegründen angenommen werden, wie der Blaue Engel, Grüne Punkt oder American Express. Bereits jetzt führen einige Unternehmen neben Umwelt-Logos die ersten "Sozial-Siegel" auf Produkten ein (FN28).

Die freiwillige Bereitschaft der Unternehmen zu (sozialem) Engagement wird in der heutigen Zeit also vehement von Verbrauchern gefordert. Diesen Mechanismus muß sich der Staat durch Etablierung eines Regelwerkes zunutzemachen, um so Nebeneffekte des Zusammenspiels zwischen Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen in für den Staat nützliche Bahnen zu lenken, wie hier vorgeschlagen zur Aufwertung des sozialen Sektors.(FN29).

Die Sozialpolitik wird bei den beschriebenen Entwicklungen zusehends auf innovativere Denkansätze angewiesen sein: die Zukunft der Sozialpolitik muß sich neben finanzieller Umverteilung vielmehr auf innovative Ideen gründen.
 
 

Abbildung: Garfik Soziale Ehrenkarte

# Nicht-materielle Anreize durch Ehrenbürgerwürde:

Dieser Gewinn, den man aus sozialem Engagement zieht, muß auch nicht unbedingt nur materiell aussehen. Menschen haben durchaus die Bereitschaft, ein sinnvolles soziales Engagement oder Gemeinschaftsjahr freiwillig zu leisten. Die Helfer-Rückerwartung ist dabei meistens gesellschaftliche Anerkennung. Für eine neue Kultur des Helfens benötigen wir eine Veränderung der vorherrschenden Prestigeskala für sozial Bedienstete.

Weiterhin ist die symbolische Kraft und Wirkung dieses winzigen "Bundesverdienstkreuz des Alltags für Jederfrau&mann" nicht zu vernachlässigen - sowohl in der politischen Symbolik, als auch in der Hand (oder Portemonaie) der durch die Soziale Ehrenkarte gewürdigten Bürger: Und in diesem Sinne dürfen auch immaterielle Anreize über Anerkennung, Würdigung und Prestige nicht außenvor bleiben und müssen von der Sozialpolitik stärker berücksichtigt werden, dabei können ehtische Appelle an Altruismus über die Ehrenkarte greifbarer gemacht werden. Sozialpolitik muß deshalb statt auf den mehr oder weniger "erzwungenen Altruismus" vielmehr auf den "freiwilligen Altruismus" aller setzen - allerdings fundiert durch Anreize und durch Bedarfsausgleicharrangements.(FN30).

Erlangten die, die sich freiwillig für soziale Tätigkeiten einsetzen, öffentlich nicht nur moralische, sondern auch soziale, gesellschaftliche und materielle Anerkennung, so würden solche sozialen, auch ehrenamtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen damit erheblich aufgewertet, angesehen und für sehr viele würde es wesentlich attraktiver, auch selbst bei einer sozialen Tätigkeit mitzuwirken.

Die Verantwortung von Staat und Unternehmen, der veröffentlichten Meinung, der Kirchen, Stiftungen, Verbände und Parteien, vor allem aber der (kommunalen) Politik sollten weitaus stärkere Formen öffentlicher Anerkennung und sogar Ehrung der sozial Aktiven entwickeln, die sich sozial engagieren, die Zeit und Energie für Benachteiligte oder Behinderte, insgesamt für von Sozialen Diensten abhängige Menschen investieren - Ehre für "Menschen, die andere Menschen zum Lächeln bringen" (so der Gillette-Rasur-Werbespot, der in einer Szene kritisiert, daß die Altenpflege nicht genügend anerkannt wird).

Die Soziale Ehrenkarte ist ein Konzept, das auf dem Gedanken "care for the caregivers" aufbaut.

Wie teils genannt verfügen Bund, Länder und Kommunen über eine ganze Skala von kleineren und größeren Anreizen, durch die sozialer Einsatz von Bürgern wie durch eine bescheidene Art von "Ehrenbürger-Würde" ausgezeichnet werden könnte.


5. Einführung von Sozialbüros:

Das Marketing-Konzept für den sozialen Sektor muß ja nicht gleich Haustürgespräch-Werbestrategien á la Zeugen Jehovas vorsehen, aber wenn ein potentieller Ehrenamtlicher sich umgekehrt zu den Sozialen Diensten hinbegibt, muß dieser wenigstens eine angemessene Anlauf- und Koordinierungsstelle vorfinden: Es werden Sozialbüros zur Beratung und Information (der pot. Helfer) benötigt.

In Anfängen wird diese Marketing-Strategie ja auch schon umgesetzt: Es fehlen in Deutschland 400.000 Liter Blutplasma, die Leute spenden kein Blut mehr. Neben einer Werbekampagne auf Plakatwänden ("Komm´ mit und spende Blut") finden wir nun Blutspende-Busse als provisorische Sozialstellen in der Fußgängerzone, um so als unübersehbare Anlaufstelle präsent zu sein.

Generell gilt somit auch für das neue Selbstverständnis der Wohlfahrtsverbände als Dienstleistungsunternehmen: Es werden Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstellen an der Peripherie lokaler Fachverwaltungen benötigt oder verbunden mit neuen Initiativen: In einem Büro oder Infozentrum könnte man sich zunächst nur über soziale Tätigkeiten ohne Hemmschwelle informieren, wo und wie man sich engagieren kann oder zur Erlangung der Boni seine soziale Tätigkeit nachweisen.

Das Wichtigste, was erreicht werden muß, ist, Helfer und Hilfsbedürftige zusammenzubringen: Dieses Sozialbüro könnte zugleich als Koordinations(schnitt)stelle auch gerade für ehrenamtliche Tätigkeiten, als Informationszentrum der Berufserstausbildung in sozialen Berufen oder als erweitertes Arbeitsamt der Umschulungsberatung in Pflegeberufe und dergleichen dienen, es wäre gleichsam ein Schwarzes Brett, ein "Switchboard of help", sodaß bei dem erhöhten Bedarf an "helfenden Händen" auch qualifikationsgerecht und adäquat für die entspechenden Stellen und Aufgaben bei potentiellen Helfern nachgefragt und auf Bedürftige verteilt werden kann.(FN31).

Zwischen 35 Prozent (nach einer Allensbach-Umfrage (FN32)) und 52 Prozent (Emnid) der Bevölkerung seien bereit zu helfen, wenn ihnen nur gezeigt würde wo und wie; und wie beschrieben ist in Holland auch tatsächlich jeder vierte ehrenamtlich engagiert (s.o.).

Die lokalen Sozial-Büros können eine Fülle von Aufgaben leisten: von der Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik bis hin zu Beratungen in Versicherungs- und Rechtsfragen. Es ist wichtig, daß Hilfsbedürftige und insbesondere Freiwillige wissen: Irgendwo habe ich meine Anlaufstelle.

Neue Formen der Vermittlung müssen also gefunden werden: Mit dem Ausbau sozialer Dienste wird einerseits die Zahl der Träger und andererseits der Grad der Spezialisierung der von diesen angebotenen Dienstleistungen zunehmen. Kooperation und Koordination sind deswegen Aufgaben, deren Bedeutung wachsen wird.

Die Zunahme von diesen Vermittlungsaufgaben erfordert somit die Schaffung von Sozialbüros als Brückeninstanz als auch zweitens die interne Orientierung der Verwaltungen und Großorganisationen in Richtung Offenheit, Marketing und Vermittlungsfähigkeit. Dabei muß von einer Typisierung der Problemlagen und den Potentialen der Kommunen, der Träger und freien Unternehmen und der Selbsthilfe ausgegangen werden.

So sind in Anfängen einige Sozialbüros als Pilotprojekte speziell für Senioren in einigen Städten, Kreisen und Gemeinden entstanden.(FN33).

Wir benötigen für individuelle Lebens- und Problemlagen eine "Vernetzung"(FN34) - so der aktuelle Schlüsselbegriff - der Sozialen Dienste.

Längerfristig können die Sozialbüros für den Aufbau stadtbezogener sozialer Dienstleistungsnetze zu Anlauf- und Koordinationsstellen ausgebaut werden, die Dienste bündeln, vermitteln und koordinieren und sich an ein ganzes Spektrum neuer Adressatengruppen wenden wie Hilfsbedürftige, Behinderte, Pflegebedürftige, Suchtkranke, Familien mit kleinen Kindern, psychisch Kranke, Aids-Kranke, Alleinerziehende usf. .

Der im Wohlfahrtsstaat benötigte "Wohlfahrtsmix" (FN35) verschiedener Träger Sozialer Dienste mit verschiedenen Aufgabenprofilen kann somit über die Sozialbüros vernetzt und über die Konzeption eines lokalen Verbundsystems "örtlicher Konferenzen" vertreten werden. In Zukunft wird die Frage nach Koordination und Kooperation, nach Vernetzung, Management und Marketing sozialer Dienstleistungen auf kommunaler Ebene die Schlüsselfrage im Bereich lokaler Sozialpolitik sein.


6. Sozialpolitischer Ausblick auf soziale Dienstleistungen

Die Menschen sind bereit, zu helfen - es ist also weniger eine Frage der individuellen Moral - wenn man (der Staat) ihnen nur vermittelt wo, wie und wem man helfen kann: Wir müssen somit den immateriellen Gehalt des Generationenvertrages, die ethische Verantwortung die er impliziert, konkreter erfahrbarer machen und Anreize setzen, daß eine Kultur des Helfens bestehen bleibt bei den beschriebenen Trends zur Individualisierung und den dabei einhergehenden sozialisatorisch-moralischen Entwicklungen eines `ich bin mir der nächste´, denn zu einem Generationenvertrag gehört mehr als `Korrespondenz der Generationen über Konten(rechnung)´, nämlich die menschliche Solidarität, die soziale Dienstleistung.

Das Neue an dem Neuen Generationenvertrag also ist die Perspektive, daß der traditionelle Generationenvertrag materieller Art um immaterielle menschliche und soziale Dimensionen (wie freiwillige soziale Dienstleistungen, Anerkennung und besonders Ehrung) erweitert wird:

Die konzeptionelle Ausgestaltung und die praktische Gewährleistung Sozialer Dienstleistungen waren bisher originäre kommunale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Trägern, doch muß der Bund im sozialen Sektor bessere Rahmenbedingungen schaffen.

Der Staat ist Träger eines Verbraucherschutzes bzw. der Qualitätssicherung(FN36): Es müssen Standards definiert werden, welche Tätigkeiten unter eine "soziale Tätigkeit" fallen und welche nicht. Dem Staat (Land und/oder Bund) fällt weiterhin die Rolle als Initiator von Selbsthilfe, Moderator und Finanzier über die Etablierung von Maßnahmen zu.

In Zukunft kommt es also darauf an, die Attraktivität der Berufe und Ausbildungsgänge im Bereich sozialer Dienstleistungen erheblich zu steigern: Neben der Finanzierung sind dabei Image, Übersichtlichkeit und Aufstiegschancen der Berufsbilder von wachsender Bedeutung. Zur Attraktivitätssteierung benötigen wir berufsinhaltliche Verbesserungen, z.B. im Bereich der Arbeitsorganisation (flexibilisierte Mobilzeit) sowie wird eine gesellschaftliche Anerkennung der Dienste zentral.

Als erstrebenswerte Alternative zu jeder Form von Zwangsarbeit und Pflichtdiensten sind Freiwillige-Soziale-Gemeinschaftsdienste zu entwickeln und zu realisieren, die in ihrer Tätigkeit und gesellschaftlicher Anerkennung ein attraktives Angebot für weibliche und männliche Personen aus der jungen, mittleren und alten, nicht-erwerbstätigen wie erwerbstätigen Generation darstellen.

Soziale Dienste und Tätigkeiten werden in Zukunft weiter an sozialpolitischer Relevanz zunehmen sowie sich auch zu einer Verteilungsfrage entwickeln, wenn es nicht gelingt, soziale Tätigkeiten attraktiver zu machen: Insbesondere die vordergründigen Ausrufe nach Schein-Lösungen von Zwangsverpflichtung zu Sozialen Diensten lassen vermuten, daß sich eine negative Einstellung zur Kultur des Helfens entwickelt. Wenn Soziale Dienste unter Zwang gestellt werden und/oder eine Attraktivitätssteigerung nicht erfolgt, sind der Bruch der Generationen (z.B. aufgrund der Krise der Zivildienst-Verpflichtung) und das Thema "Gewalt gegen Alte" (gerade auch innerhalb der Familienpflege) zunehmend mehr in die Diskussion rückende Themen (FN37).


Resümee :

"Du sollst Vater und Mutter ehren."
4. Gebot
In der neuen Kultur des Helfens benötigen wir dringend mehr freiwillige "helfende Hände" - die auch fachlich qualifiziert sind. Die Personalbindung und Findung ist dazu ein zentrales Element. Die schwierige personelle Situation kann in diesem Bereich nur durch verstärkte Anreize und attraktive Berufsperspektiven gelöst werden, zum Beispiel bessere Verdienstmöglichkeiten, flexiblere Arbeitszeiten, mehr Weiterbildungsmöglichkeiten und bessere Aufstiegsmöglichkeiten.

Dabei müssen wir zwei zentrale Aufgaben lösen, zum einen die Qualifikationsaufgabe und zweitens die Motivationsaufgabe. Neben diesen qualitativen Fragen über die Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung darf drittens auch die Finanzierungsfrage nicht an den Rand gedrängt werden.

Das Marketing-Konzept versuchte dabei mögliche Anreize zur Attraktivitätssteigerung Sozialer Dienste intern und extern herauszufinden, zu bündeln und zu etablieren. Die Einführung einer bundeseinheitlichen "Sozialen Ehrenkarte" als institutionalisiertes Anreizsystem ist somit eine sozialpolitische Maßnahme, soziale Tätigkeit öffentlich und politisch anzuerkennen und ins öffentliche Bewußtsein zu rücken, sie somit durch Anreize, Auszeichnungen, Ehrungen und öffentliche Würdigung der Ehrenkarten-Besitzer anzuerkennen für ihr freiwilliges Engagement im sozialen Sektor. So wie Bücher durch die halbierte Mehrwertsteuer staatlich subventioniert werden, müssen - im Zusammenwirken mit anderen - neben arbeitsinhaltlichen(-feldlichen) auch externe Anreizmöglichkeiten zur Attraktivitätsteigerung von Sozialen Diensten geschaffen werden.

In den "Gedanken einer alten Frau" beklagt die 78 Jahre alte Gertrud Rückert die desolate Situation in Helferberufen: "Das Bild des Alters ist zu einem Defizitmodell verkommen. Ein Großteil der Zeit wird für das Füttern, das Waschen und die Beherrschung der verschiedenen Ausscheidungen eines Pflegebedürftigen gebraucht. Fachleute sprechen von bis zu 80 Prozent. Sozial Bedienstete sehen immer nur diese Häuflein Elend vor sich. Ich dagegen habe meine Verwandten auch anders gekannt. Ich weiß, welch großartige Persönlichkeiten sie waren. Ich fürchte eine Kultur der Erbarmungslosigkeit, für die wir Alten zunächst nur ein erstes Ziel abgeben, die sich aber zu einer Kultur der Erbärmlichkeit entwickelt, weil sie das warme Herz nicht mehr duldet. Barmherzigkeit ist ein sterbender Wert in unserer Zeit" (FN38).

Die Dringlichkeit dieses Themas wird in Anfängen jetzt politisch umgesetzt, bereits vor mehreren Jahren hat der Leiter der Berliner Abteilung `Soziale Dienste´ die Frage nach einer Bundesanstalt für das Ehrenamt gestellt und die Aufgabe des Staates betont.(FN39). So hat das Familienministerium mit der derzeit neu gebildeten Abteilung "Ethik des Helfens" auch einen Schwerpunkt auf diesen Sektor gelegt. Wie Ministerin Claudia Nolte nun für die neue Abteilung betont, "muß der Staat entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um die Bereitschaft zu fördern, sozial tätig zu werden. Auch bedarf es einer besseren Anerkennung des Ehrenamtes"(FN40). "Praktizierte Nächstenliebe" sei weiterhin förderungsbedürftig und man müsse eine "neue Ethik des Helfes" konzeptionieren.

Die Komplettierung des alten "materiellen" Generationenvertrages durch einen neuen, immateriellen erscheint zwingend - statt der Errichtung staatlicher Zwangs-Dienste bleibt zentral: Mit verändertem Altersaufbau, den viele nicht als Überalterung, sondern bereits als "Alterslast" bezeichen, müssen wir nicht nur an die Tugend appellieren, Mutter und Vater zu ehren, sondern wir werden angesichts der Individualisierung und des vielbeschriebenen neuen Konflikts der mittleren und jungen Generation gegenüber "den Alten" auch verstärkt diejenigen ehren müssen, die genau dieses tun: Vater und Mutter ehren.

"Ehre statt Zwang" lautet somit die Devise für die sozialpolitische Herausforderung bei den sozialen Dienstleistungen.
 



FUSSNOTEN: FN1: Vgl. Braun, H. / Johne, G. (HG): Die Rolle Sozialer Dienste in der Sozialpolitik, Frankfurt 1993. Vgl. weiterhin zur Einführung: Bäcker, G. / Heinze, R.G. / Naegele, G.: Die Sozialen Dienste vor neuen Herausforderungen, 1995.

FN2: Vgl. Badelt, C.: Soziale Dienstleitungen als Herausforderung an einen Umbau des Sozialstaats, Referat zur Tagung des sozialpolitischen Ausschusses des Vereins für Socialpolitik, Augsburg, September 1994, S. 7f.

FN3: Wer kann und soll sich für wen und was sozial engagieren ? Sind es Mädchen, Jungen, Auszubildende - kurz: die Jugend; oder die Alten selbst ? Oder ist es die mittlere Generation, darin: die Erwerbstätigen, die Nicht-Erwerbstätigen, die Hausmänner (& -frauen), die Ehrenamtlichen ? Die Frage lautet daher: Wie können wir Bürger dazu bewegt werden, wieder mehr Zeit für soziales Engagement zur Verfügung zu stellen ? Es geht neben staatlicher und Non-Profit-/Wohlfahrts-Organisationen auch um die Aufwertung und Einbindung des informellen Sektors der ehrenamtlichen Arbeit: Sind dazu gesetzliche (Zwangs-)Maßnahmen - wie sie etwa in der Diskussion des `Sozialen Jahres zur Pflicht´ besprochen werden - notwendig oder kann dies durch entsprechende Anreize auch auf freiwilliger Basis geschehen ?

FN4:So sieht beispielsweise der ehemalige Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse Ulf Fink eine soziale Dienst-Pflicht ("Sozialpflichtigkeit") als ein geeignetes "Mittel, den drohenden Engpässen im sozialen Sicherungssystem entgegenzuwirken." Vgl. Fink, U.: Die neue Kultur des Helfens, 1990, S. 64ff ; sowie ferner Backhaus-Maul, H. / Schütte, C. / Vogel, D.: Eine allgemeine Dienstpflicht als Mittel zur Lösung des Pflegenotstands - Neue Kultur des Zwangshelfens ? ; in: Zeitschrift für Sozialreform, 37 (6), 1991, 349-366; sowie Binswanger, H.C. u.a. (HG): Wege aus der Wohlstandsfalle, Frankfurt/M 1978, Kap. III.4.: Ausbau des Sozialdienstes; Gross, P.: Reißt das soziale Netz, S. 98ff; in: Opielka, M. u.a. (HG): Die Zukunft des Sozialstaates, Stuttgart 3/1984, S. 110f und ders.: Reißt das soziale Netz - oder nur der Vorhang ?, in: Dt. Caritasverband (HG): Der Sozialstaat in der Krise ?, Freiburg 1984 , S. 39f.; sowie Huber, J.: Die Regenbogengesellschaft, Ökologie und Sozialpolitik, Frankfurt 1985, S. 170f: "Sehr erwünscht ist ein Pflichtdienst". Auch K. Schaper zieht eine Sozialdienstverpflichtung "für alle Bürger zur Lösung des Pflegeproblems in Erwägung". Trotz schwerer Durchsetzbarkeit werde man möglicherweise "allein in diesem Modell eine Lösung finden." Vgl. Schaper, K.: Sicherung im Pflegefall, Zeitschrift für Sozialreform, 39, 2, 1993, S. 87-102, hiert: S. 99ff, S. 101. [Eine Diskussion des Pflichtjahres im Kontext der Sicherung im Pflegefall ist dabei wohl so gewollt, aber unzweckmäßig, da sowohl aus Bestimmungen des Zivildienstes sowie auch aus dem Pflegegesetz eindeutig hervorgeht, daß Pflege nur von beruflich ausgebildeten Fachkräften und nicht von notqualifizierten Hilfskräften oder Zwangsverpflichteten übernommen werden kann (vgl. §§ 77 SGB XI)].

FN5: Vgl. zur Widerlegung: Brumlik, M.: Solidarität gedeiht nur in Freiheit; in: Blätter der Wohlfahrtspflege, Thema Zivildienstverpflichtung, Heft 7+8/94. Das Programm zur Entwicklung einer altruistischen Persönlichkeit durch ein Soziales Pflichtjahr unter Zwang setzt bei einer 20jährigen zu spät und nicht freiheitlich an: "In der Schule können Solidarität, Verantwortung und Demokratie eingeübt werden. Solidarität gedeiht nur ein Freiheit !"

FN6: Auch die Überlegung, junge Mädchen vom Dienstjahr zu befreien, weil sie in der mittleren Generation als (Haus-)Frauen mehrheitlich die Pflege übernehmen, scheint dabei logisch gerecht, aber schwer umsetzbar: Bei Änderung des Gundgesetzes zur Einführung einer Allgemeinen Dienstpflicht könnten geschlechtsspezifische Differenzierungen nicht verwirklicht werden aufgrund der Gleichheits- und Gleichberechtigungsgrundsätze: Nicht nur der Gleichheitsartikel (3 Abs. 2 GG), auch der Artikel 12 GG zur Dienstpflicht schreibt vor, daß diese "allgemein und für alle gleich" sein müsse, wenn sie umgesetzt würde. Das weibliche Geschlecht beim Pflichtjahr zu befreien, weil es stets benachteiligt ist und Frauen ohnehin mehrheitlich die Pflege übernehmen, hieße, sie dürften weiter benachteiligt werden, weil sie vom Pflichtjahr befreit wären ... . Es wäre eine Festschreibung der ungleichen Behandlung von Frauen ! Stattdessen ist eine gerechte und adäquate Verteilung der sozialen Aufgaben zwischen Mann und Frau in jeder Generation zu erstreben.

FN7: Vgl. Fink, U.: Der neue Generationenvertrag - Die Zukunft der Sozialen Dienste, München 1988; sowie vgl. Fink, U.: Die neue Kultur des Helfens, 1990, S. 64ff: "Sozialpflichtigkeit": So wie der Begriff `Sozialzeit´ neben `Arbeitszeit´ und `Freizeit´ besteht, meint dies daher primär Sozialzeit (bzw. "Sozial-Pflichtigkeit") für die mittlere Generation (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige). So wird arbeitszeitlich auch eine Sozialzeit der mittleren Generation (`Sabbatjahr´ oder `Sozial-Tag pro Woche´) als Konzeption erörtert (vgl. f. a. Gross, P., a.a.O).

FN8: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst Dieter Hackler kann sich dem Gedanken der Einführung eines Sozialen Pflichtjahres für die Jugend unter Zwang "nur unter einer Bedingung annähern, nämlich, daß alle 60-70jährigen ebenso einen solchen Pflichtdienst ableisten; dies wäre kostenneutral und hätte gleichzeitig eine erhebliche Vorbildfunktion ", und spricht sich somit explizit gegen weitere Zwangsverpflichtungen aus. Vgl. Hackler, D.: Die Kostenbeteiligung im Zivildienst, in: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 7+8/1994.

Hans-Peter Tews greift eine "Verpflichtungsdiskussion" für die "neue" alte Generation auf: Die Devise `Alte pflegen Alte´ müsse neu überdacht werden und stellt den "mehr oder weniger verdienten Ruhestand" in Frage: "Es ist der sich entwickelnde gesellschaftliche Bedarf, die zunehmende Unbezahlbarkeit immer teurer werdender Dienstleistungen, das Alter mit seinen zunehmenden Diskrepanzen zwischen gesellschaftlichen Entpflichtungen und alterspezifischen Kompetenzentwicklungen. - Warum sollten die Alten hier nicht zunehmend Verpflichtungen übernehmen. Das reicht hin bis zum `Sozialen Jahr für Alte´, die völlig unverpflichtet vor sich hinleben." Vgl. Tews, H.P.: Alter zwischen Entpflichtung, Belastung und Verpflichtung, in: Verheugen, G. (HG): 60plus - Die wachsende Macht der Älteren, Köln 1994, S. 51-60, S. 57f.

Die Konsequenz, wenn wir die Jugend nicht zwangsverpflichten können, sollen die Alten sich eben selbst (verpflichtet) helfen, weist eher auf fehlende Maßnahmeoptionen hin.

FN9: ILO-Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930, Art. 2 Abs. 2; zit. n. Kaleck, W.: Zur Verfassungsmäßigkeit einer allg. Dienstpflicht, ami 10/94 S. 51. In Artikel 1 des Übereinkommens wird die Verpflichtung aller ratifizierenden Staaten festgelegt, "den Gebrauch der Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen möglichst bald zu beseitigen." Die in Deutschland bestehende Zivildienst-Verpflichtung ist in diesem Kontext zu beurteilen.

Vgl. f. zur Problematik, Zivildienst-Verpflichtete als Lückenbüßer für sozialpolitisch verfehlte Maßnahmen zu mißbrauchen sowie zur Verletzung der arbeitsmarktpolitischen Neutralität ("Zusätzlichkeitskriterium") bei der Zivildienstverpflichtung die kritische verfassungsrechtliche Diskussion im Beitrag des Autors: Die gefeierten Engel der Nation - Zur Arbeitsmarktpolitik über Zivildienst-Verpflichtete, in: 4/3 - Fachzeitschrift für Zivildienst, Heft 4 / 1995.

FN10: Vgl. Vilmar, F. / Runge, B.: Auf dem Weg zur Selbsthilfegesellschaft ?, 1989, S. 111

FN11: Vgl. F.D.P. Bundestagsfraktion, Fachinfo Nr. 2703 vom 31.07.1992 (Funke / Schmitt / Rink).

FN12: Es zeigt sich, daß auch aus inhaltlich-fachlichen Gründen dieses Berufsfeldes eine Umsetzung von Zwangsverpflichtungen problematisch ist: Insbesondere in der zunehmenden Versorgung Pflegebedürftiger ist mit Qualifikationsanforderungen zu rechnen: Vor diesem Hintergrund widersprechen die Einführung eines sozialen Pflichtjahres oder anderer Formen der Kurz- bzw. Not-Qualifizierung unter Zwang dem Gebot der Qualitätssicherung ("Laiisierung von Professionen des Dienstleistungssektors"). Im sozialen Sektor fehlen Fachkräfte, nicht Arbeitskräfte. Wenn der Staat zu solchen Zwangsmaßnahmen greift, heißt das auch, daß er die Pflege für eine Tätigkeit hält, die keiner Qualifikation bedarf, aber notfalls mit gesetzlichem Druck geschaffen werden soll. Es wird ersichtlich, daß der Pflegenotstand vor allem in einem Mangel an professionellen Fach-Kräften - und nicht notqualifizierten Hilfskräften - und einem strukturellen Defizit ihrer Arbeitsbedingungen besteht: `Notstand der Pflegenden´ heißt hohe physische und psychische Arbeitsbelastung der Pflegenden selbst [nicht der Ver-Pflegten], ungünstige Arbeitsbedingungen und -zeiten, fehlende Wertschätzung in der Gesellschaft, unzureichende Bezahlung, geringe Aufstiegschancen usf.. Im sozialen Bereich werden erstens freiwillige und zweitens fachlich qualifizierte Mitarbeiter/innen benötigt. Ein Lösungsversuch muß somit an den Ursachen ansetzen, es muß inhaltlich und über finanzielle Rahmenbedingungen etwas geändert werden, nicht äußerlich durch Auferlegung eines Arbeitsdienstes durch Zwang und Verpflichtung. (Vgl. zur Krise des Zivildienstes und der damit einhergehenden Forderung nach der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zur Stärkung der Sozialen Dienste eine Übersicht über die Diskussion der "Dienstpflichtigkeit" im Sonderheft "Dienstpflicht" (DFG-Pazifix), Karlsruhe 1995).

FN13: Vgl. Werner, G.: Ohne Lohn aktiv - Holland stellt vor: Jeder vierte arbeitet ehrenamtlich; in: Weser-Kurier, Bremen 19.6.1994; sowie van Kasbergen, W., Studie am Beispiel des "Nederlands Centrum Vrijwilligerswerk / Utrecht", Sozialer Friedensdienst (SFD), Bremen 1994.
Im ehem. Wehrpflicht- und damit Zivildienst-"pflicht-freien" West-Berlin, sind "holländische Ansätze" zum Teil verwirklicht worden: Es gab Öffentlichkeits-Sozial-Marketing und Sozialbüros, die z.T. noch heute bestehen. Es scheint, daß - wie West-Berlin belegt - der Zwang zu dienen z.B. über ein soziales Pflichtjahr oder auch der Zivildienst über die Wehrpflichtregelung geradezu kontraproduktiv ist: der in Deutschland bestehende Pflichtgedanke behindert uns daran, alternative, produktivere Konzept zu ermöglichen, wie es ansatzweise ehem. West-Berlin gezeigt oder auch die niederländische Umsetzungen in ihrer vollen Blüte zeigen. Heinz Bartjes hebt in der Diskussion über Zwangsverpflichtungen zu Sozialen Diensten die Notwendigkeit zur alternativen Innovation hervor: "Das soziale Pflichtjahr ist nicht nur keine gute Lösung - es verschiebt die Definition der Probleme und erschwert damit die notwendige Suche nach neuen Wegen." Vgl. Bartjes, H.: Das soziale Pflichtjahr - Falsche Antworten auf richtige Fragen; in: puzzle, Heft 2 / 1994, S. 7.

FN14: Vgl, Janning, H. in: Dokumentation der Fachtagung "Dienstpflicht", Zentralstelle KDV, Bremen 1994, S. 20.

FN15: Vgl. z.B. Evers, A.: Volunteering oder: Chancen mehren und Zwänge abbauen - Einige int. Erfahrungen und Beispiele; in: Fink, U.: Der neue Generationenvertrag - Die Zukunft der Sozialen Dienste, 1988, S. 155ff; sowie Volonteurope - Journal of the Committee to encourage unpaid voluntary action in countries of the European Community. Secretariat: Lindenlaan 20, 1405 AK Bussum, Nederland.

FN16: Vgl. Bundestagreport 12/94, S. 11

FN17: Im Mittelpunkt des Marketing-Gedankens für dieses Anreizsystem stehen nicht nur unbedingt der Verkauf oder die Werbung, sondern Marketing faßt den marktförmigen Austausch von Ware oder Dienstleistung weiter: und zwar als sozialen Austauschprozeß, den zu verstehen und zu gestalten es auch des Rückgriffs auf verhaltenswissenschaftliche Erklärungsmodelle bedarf, die außer der ökonomischen Rationalität auch (sozial-)psychologisch und soziologisch begründete Entscheidungskriterien und Verhaltensmuster umfassen.

Daß und wie erfolgreich Dienstleistungsmarketing betrieben wird - auch von nicht-kommerziellen Institutionen - zeigen einige soziale Organisationen und Kirchen. Sie verdienen vor allem unter dem Aspekt des Spenden-Marketing Beachtung: Jedes Jahr zu Weihnachten werden wir über ein postalisches Direct-Mailing mit Zahlungsbelegen aufgefordert, etwas für das Gemeinwohl zu spenden. Ebenso werden gerade durch gezieltes und professionell durchgeführtes Marketing in so wichtigen Bereichen wie Vorsorgeuntersuchung, Resozialisierung, Umweltschutz, Drogen/Aids-Prävention, Abbau der Fremden-Feindlichkeit die notwenigen Prozesse des Umdenkens und Verhaltensänderung ausgelöst bzw. beschleunigt. Dieser Strategie - die nicht nur auf werbende Aufklärung, sondern auch auf Anreize setzen soll - kann und muß sich die neue Kultur des Helfens bedienen, um sich ein größeres Bewußtsein in der Öffentlichkeit zu verschaffen.

FN18: Vgl. bes. den Bericht der Werbeaktion Pflegeberufe - Über die Werbekampagne für Pflegeberufe in den Jahren 1991- 1993, Bd. Würtembergische Krankenhausgesellschaft (HG), Stuttgart 1994.

Auch gab es in Berlin seit 1984 vereinzelt, aber in der Medienwirkung breit angelegte Werbeaktionen: Man ist mit verschiedenen Programmen und Modellversuchen initiativ geworden (1984 "Aktion Hilfsbereitschaft"; 1985 "Ich für Dich"; 1986 "Berliner Helfen - Ehrensache"; 1987 "Märkte der sozialen Möglichkeiten). Diese Aktionen zielen darauf ab, vor allem das Image ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Bewußtsein zu verbessern. Für Berlin und die Aktion "Ich für Dich" liegt eine zahlenmäßige Auswertung vor: Danach haben sich innerhalb von vier Monaten über 2000 Bürger gemeldet, von denen knapp 1000 auch eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem freien Träger aufgenommen haben (vgl. Kramer, J., a.a.O.).

FN19: Peter Gross betrachtet die Rentenversicherung als eine Art Zeitsparkasse. Die Zeitsparkasse ist zentrales Motiv des Romans "Momo" von Michael Ende, mit einem Szenario der von den - wie bildlich - "Grauen Menschen" gehetzten Erwerbstätigen und Kindern (z.B. Momo). Peter Gross betrachtet in Anlehnung daran in seinem Aufsatz "Der neue Zeitvertrag" die Rentenversicherung als eine Art Zeitsparkasse, von der man Zeit in Zeitnot abheben könnte. Mehr als eine Allusion an die belletristische Vorlage ist diese Idee allerdings leider nicht ausgearbeitet. Vgl. ders.; in: Fink, U., a.a.O., 1988, S. 143; sowie Ende, M.: Momo, 1973.

Sinnvoll wäre es aber durchaus, sich über ein Zeitspenden-Konzept Gedanken zu machen: Könnten Zeitspenden ebenso wie Geldspenden steuerlich mindernd eingesetzt werden, würde diese moderne Form das klassische Ehrenamt in Vorständen, Aktionskreisen, Kirchengemeinden oder ganz einfach als freiwilliger Wochenenddienst die Kultur des Helfens beleben. So könnte der Staat auch den Ausfall an Arbeitsstunden zum Geldwert als unbezahlten Urlaub im Sinne einer Zeit-Geld-Spende anerkennen. Mit einer Arbeits- und versicherungsrechtlichen Garantie sowie der steuerlichen Absetzbarkeit können auch ganz normal Erwerbstätige die Chancen zu sozialer Mitverantwortung wahrnehmen: Blieben die Sozialversicherung und der Arbeitsplatz garantiert, könnten den Sozialen Diensten vielfältige berufliche Kompetenzen zuwachsen, die wir als gesamtgesellschaftlichen Gewinn verstehen:

Denn im sozialen Bereich erworbene Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse fließen in die Wirtschaftsgesellschaft ebenso ein, wie umgekehrt der soziale Bereich systematisch von den Erfahrungen, Kenntnissen und der Phantasie anderer Berufsgruppen profitiert. Innovation, Spontaneität und Kreativität entstehen nicht aus der fachlichen Routine, sondern aus der Frage und dem philosophischem Erkenntnisansatz, warum etwas so und nicht anders gemacht wird. Warum sollte es im sozialen Bereich anders sein als sonst: Das Innovative kommt meist aus kontextfremden Diskursbereichen und derer, die (sub-)systemübergreifend darin denken, fühlen und leben, kritisch - im Sinne von: hinter die Fassaden schauend - die Dinge spielerisch aus verschiedenen Betrachtungswinkeln beleuchten und die Wahrnehmung verschiedener Lebenswelten integrierend verbinden. Warum sollte also der Wirtschaftsmanager im Altenheim nicht mal alternative Dienstpläne und das dringend benötigte flexible Management umsetzen helfen, wenn er in der `midlife crisis´ noch etwas anderes machen will ?

FN20: Alternativen zu hierarchischen Strukturen in Pflegeberufen beschreibt Tom Peters unter der Devise: "Alle Mitarbeiter sind Geschäftsleute." Vgl. Peters, T.: Jenseits der Hierarchien - Liberation Management, Düsseldorf: Econ, S. 301 ff; sowie Frank, G. / Wolf, M.: Führen und Leiten in Sozialen Diensten - Eine Untersuchung zur Subjektivität von Leitungskräften, 1988; sowie vgl. Scharf, U.: Wie können Arbeitsbedingungen verbessert werden ? Heim und Pflege, 25 (1994) 10, S. 303. Neue Arbeitszeitformen in der Pflege diskutiert beispielsweise Haller, W.: Neue Formen der Dienstplangestaltung - Flexible Arbeitszeiten im Pflegedienst, 1993; sowie Sozialministerium Bonn: Mobilzeit, 1995.

FN21: Es kann unter dem Leitbild "Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit" nicht angehen, daß wir einerseits viele Arbeitslose haben, auf der anderen Seite aber dringend qualifizierte "helfende Hände" in Sozialen Diensten benötigt werden - so müssen geeignete Boni-Maßnahmen z.B. über ABM oder Lohnsubventionierung konzipiert werden: Arbeitslose, die einerseits schwer vermittelbar sind, andererseits jedoch - nach Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen - die qualitativen Anforderungen erfüllen, können in Sozialen Diensten eingesetzt werden bei normaler Wochenarbeits(teil)zeit und Tariflohn. Die Finanzierung könnte durch die Bundesanstalt für Arbeit über eine zeitlich frühere Gewährung oder Kombination zwischen Umschulung in und Beschäftigung im sozialen Bereich oder auch durch eine Ausweitung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erfolgen. Die Mittel lassen sich zu fast zwei Drittel (63 %) aus Einsparungen und Mehreinnahmen der öffentlichen Haushalte aufbringen, die sich aus der entsprechenden Senkung der Arbeitslosigkeit ergeben. Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommen noch zu einem weit höheren - annähernd 100 % - Deckungsbetrag. So wird von den unten genannten Autoren eine immens ausgeweitete Finanzierung von geförderteren Umschulungsprogramm in soziale Berufe bzw. eine stark erhöhte Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Arbeitssuchende im Einsatzfeld der sozialen Dienstleistungen vorgesehen.

Vgl. Reissert, B. / Scharpf, F.W. u.a.: Eine Strategie zur Beseitigung von Massenarbeitslosigkeit; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 23/86, S. 3ff; vgl. ferner: Neumann, L.F. / Schaper, K.: Sozialordnung, S. 232; sowie Reissert, B. u.a.: Mehr Arbeitsplätze durch Dienstleistungen ? WZB paper (FS I 89-14) Berlin 1989; sowie Pabelick, B.: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Pflegebereich, Berlin 1988.

Ein Marketing-Ansatz könnte also ausgebaut werden für Umschulungen von Arbeitssuchenden in Soziale Dienste: Nicht unerwähnt bleiben sollen in diesem Zusammenhang auch die verschiedenen Marketing-Aktivitäten, die von der Bundesanstalt für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern gestartet wurden, um zur Lösung des Problems z.B. der Jugend-Arbeitslosigkeit beizutragen; umworben wurden dabei sowohl die Firmen (also die potentiellen Lehrherren) als auch die Betroffenen Jugendlichen selbst, die man nicht nur mit Coupon-Anzeigen, sondern auch durch eigens für diesen Zweck geschriebene Theaterstücke direkt anzusprechen und zu überzeugen suchte. Vgl. Hilke, W.: Dienstleistungs-Marketing; in: Corsten, H. (HG): Integratives Dienstleistungsmanagement, Wiesbaden 1994, S. 207-256.

FN22: Vgl. Badelt, C.: Soziale Dienstleistungen als Herausforderung an einen Umbau des Sozialstaates, Augsburg 1994, S.13.

FN23: Vgl. Heinze, R. G. / Naegele, G / Bucksteeg, M.: Neue Anforderungen an die Sozialen Dienste; in: Zukunft des Sozialstaates, Sozialministerium Düsseldorf 1994, S. 211. Ferner hat Oswald von Nell-Breuning immer wieder darauf hingewiesen, daß das Subsidiaritätsprinzip nicht als Abbau oder Ersatz öffentlicher Hilfen durch Selbsthilfe, informelle soziale Netze oder gar durch privat-erwerbswirtschaftlich getragene Soziale Dienste zu verstehen ist; sondern Subsidiarität ist staatliche Vorleistungspflicht - als Voraussetzung und zur Stärkung von Selbsthilfekräften, familialen und sonstigen Hilfen durch "kleine(re) Netze".

FN24: Vgl. Blüm, N.: Die Belegschaft mitmenschlicher Helfer darf kein billiger Diener der Politik sein; in: Das Parlament, Themenausgabe Ehrenamt, Nr.7-8 v. 10./17.2.1995, S.2

FN25: Vgl. "Wie Kooperation gefördert werden kann" von Axelrod, R.: Die Evolution der Kooperation, München 1988, S. 112ff.

FN26: Die Dimensionen von Anreizen können beispielsweise reichen von Freikarten für (kommunales) Kino, Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Bäder, Nahverkehrsmittel Bus und Bahn, Erlaß von Parkgebühren / Rezeptgebühren / Fernsehgebühren / KFZ-Steuern, Flensburger Punkteerlaß, Volkshochschulkursermäßigung, Ermäßigung in Kantinen und Mensen. Weiterhin könnten die finanziellen Aufwendungen von sozial Beschäftigten gemindert werden, Einräumung von einkommensteuerrechtliche Vorteile, Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz), sie bei der Vergabe von ortsnahen oder zulassungsbeschränkten Studienplätzen oder bei Eintritt in den Staatsdienst bessergestellter zu berücksichtigen. Ausbildungselemente, Umschulungsangebote, Qualifizierungs und Fortbildungsangebote könnten über die Ehrenkarte zugangsberechtigter werden. Politiker sind dabei zu kreativem Einfallsreichtum aufgerufen.

FN27: Diese Anreizstruktur muß jedoch explizit greifbar und offensichtlich sein: Die Einführung einer institutionalisierten Sozial-Karte für Menschen, die im Dienste sozialer Tätigkeiten beschäftigt sind, ist also zentraler Gedanke für ein Marketing-Konzept: Denn Dienstleistungen sind nicht wie physische Produkte greif- und sichtbar. Der Empfänger ist an ihrer Erstellung direkt mit einbezogen, Immaterialität und Interaktion sind zentrale Wesenszüge von Dienstleistungen: Die Immaterialität und das uno-actu-Prinzip der Dienstleistung bewirken, daß sie selbst nicht handelbar ist. Wohl aber können Dienstleistungs-Versprechen gehandelt und besonders reziprok getauscht werden. Eine etwaige Speicherbarkeit und Reproduzierbarkeit von Dienstleistungen und erbrachtem Einsatz der Hilfe läßt sich somit über die Institutionalisierung der Anreizstruktur über die Ehrenkarte in gewissem Maße erreichen und später abrufbar machen als Gegenleistung eines kleinen Dankeschöns der Anerkennung, beispielsweise wie genannt durch Steuervergünstigungen oder freiem Eintritt im Theater für Bedienstete des sozialen Sektors.

Eine Institutionalisierung von Inovationen stellt dabei kein unverhältnismäßiger Aufwand dar, so ist z.B. in Frankreich Ende 1994 der "Dienstleistungsscheck" für geringfügig Beschäftigte (wie Haushälter/innen oder Kinderbetreuende) eingeführt worden, um eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge z.B. bei der Sozialversicherung zu erreichen: Ein eigens eingerichtetes nationales Amt für Dienstleistungsschecks regelt z.B. die Bearbeitung der Sozialversicherungsabgaben. Vgl. inforMISEP Nr. 48 / Winter 1994, S. 25.

FN28: So hat jüngst auch die deutsche Shell AG, die sich schon seit Jahren im sozialen Sektor z.B. durch die Finanzierung von Studien ("Shell Jugendstudie") engagiert, ihre Unternehmensphilosophie umgestellt, um ihre ökonomische Aktivität "mit einem sinnvollen Beitrag für das Gemeinwesen zu verknüpfen". Das neue Leitbild lautet: "Wir wollen etwas ändern - darum kümmern wir uns um mehr als Autos." Als schließlich der Zwischenfall mit der Bohrinsel auftrat, die Shell un-entsorgt im Meer versenken wollte, zeigte sich sehr deutlich, wie groß die Macht der Verbraucher ist, Unternehmen in die gesellschaftspolitische Verantwortung zu nehmen: Shell sah sich gezwungen den Satz "Wir [das Unternehmen] werden uns ändern" zu plakatieren, da Verbraucher durch ihr Konsumverhalten (Shell-Boykott) das Unternehmen in die Verantwortung fürs Gemeinwohl nahmen.

Umfagen von Emnid und dem Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft (IMUG) belegen: die Kunden erwarten zunehmend eine gesellschaftspolitische Verantwortung von Unternehmen. Diese sind inzwischen auch auf die Ethik-Welle umgestiegen: Unter der Devise "Shopping for a better World" gibt es z.B. in Düsseldorf einen ersten ethischen Einkaufsführer; die ersten Groß-Unternehmen (z.B. Henkel) entwickeln Sozial-Siegel, um sich eine weiße Weste zu garantieren. Ähnliche Siegel heißen Trans-Fair oder Rugmark, und belegen z.B., daß der indische Teppich ohne Kinderarbeit hergestellt wurde. Nachdem die Unternehmen die "Natur" entdeckten, sind sie jetzt auf den "Mensch" und das "Gemeinwohl" gekommen.

Diese Marketingstrategie des social sponsoring läßt sich als Bonussystem etablieren:

Viele Schreibwarengeschäft geben z.B. Studenten bei Vorlage ihres Ausweis 10 Prozent Rabatt. Dieses würde analog gelten können: z.B. die Banken könnten für sozial Tätige die Kontoführungsgebühren teil-erlassen. So ist in Amerika das Sammeln von Gutscheinen, Coupons und Rabattmarken weitaus populärer als in Deutschland. Die soziale Ehrenkarte könnte die Boni der Unternehmen als Schlüssel für Vergünstigungen, die man sich durch soziales Engagement erwirbt, eröffnen. Als Beispiel können die Anreize zahlreicher Verlage gelten, ihre Zeitschriften für Studenten um etwa ein Drittel preisreduziert im Abonnement anzubieten. Dieses ließe sich zweifelsohne sofort auf Personen mit einer "Sozialen Ehrenkarte" ausdehnen, wenn ein Verlag damit begönne, zögen andere nach und es entstände daraus eine `Unternehmenskultur der sozialen Verantwortung´, wie es sich im obigen Sinne abzuzeichnen beginnt. Dieses Beispiel belegt auch, wie ein Anreiz in Kooperation zwischen Staat und Markt gedeihen kann: der Staat subventioniert Zeitschriften durch die halbierte Mehrwertsteuer und Unternehmen geben einer sich ausweisenden Zielgruppe weitere Vergünstigungen.

Oder beispielsweise könnten Unternehmen wie McDonalds sich Ausweisenden im sozialen Sektor Beschäftigten Vergünstigungen eröffnen: Die Cola zur Pommes kostenlos - Das mag profan klingen, ist in Amerika aber ein Sanktions-Modell: In seinem Buch `McDonaldisierung der Gesellschaft´ schreibt George Ritzer, wie McDonalds ein Programm " `A´ for Cheesburger" startete, bei dem alle Schüler, die ein A (beste Note) im Zeugnis hatten, einen Cheesburger umsonst bekamen - gute Schulleistungen wurden von einem Wirtschaftsunternehmen belohnt (G. Ritzer, 1995, S. 24) - warum also nicht auch diejenigen belohnen, die sozial engagiert sind ?

Vgl.: Forbes, Einkaufen mit gutem Gewissen: Neben Umwelt-Logos pappen neuerdings die ersten Sozial-Siegel auf Produkten, Heft 12 /1994, S. 51 sowie vgl. Pinzler, P.: Moral statt Markt; in: Die Zeit, Nr. 49 vom 2.11.94, S. 37; sowie vgl. f.: Lang, R. / Haunert, F.: Sponsoringkonzepte im Sozialbereich, SPI ServiceGesellschaft (Praxis Transfer. Ausg. 4), Berlin 1993; sowie Steilmann, B. / Horx, M.: Millennium Moral - Wirtschaft und Ethik, Düsseldorf 1995 ("moral-plus-faktor"); sowie Schaaf-Derichs, C.: Tagungsmaterialien zum Thema "Social-Sponsoring" im `Treffpunkt Hilfsbereitschaft´, einer Einrichtung für freiwillig Sozialengagierte in Berlin; sowie das "Industrie-Sponsoring" am Beispiel des niederländischen "Centrum Vrijwilligerswerk" (vgl. Werner, G., a.a.O..) - Für sein soziales Engagement wirbt z.B. der holl. Turnschuh-Hersteller Timberland - sinniger Weise - mit: "Wir gehen noch einen Schritt weiter ..." und macht so auf sein Social-Sponsoring und seinen Beitrag fürs Gemeinwohl aufmerksam.

FN29: Die Frage, wie wirtschaftlicher Gewinn und soziale Verantwortung besser miteinander verbunden werden können, ist dabei nicht neu: So forderte beispielsweise der CSU-Politiker Johannes Singhammer einen Rabatt in Kaufhäusern und Supermärkten für Familien. Das Ehrenkarten-Konzept der Bündelung einer Anreizstruktur nicht nur staatlicherseits, sondern auch auf Seiten und im Verbund mit freier Wirtschaftsunternehmen wird somit auch auf eine Art "Familien-Karte" anwendbar - ein Knopfdruck an der Supermarktkasse genügte: Warum nicht für sich ausweisende Zielgruppen beispielsweise 5 % weniger Mehrwertsteuer ? (vgl. Focus 30/95:58).

FN30: Schwartz und Howard (1981) haben ein Prozeßmodell des Altruismus vorgeschlagen, das fünf aufeinanderfolgende Schritte spezifiziert: Aufmerksamkeit -> Motivation -> Bewertung (von Kosten und Nutzen) -> mögliche Abwehr -> und schließlich Verhalten. Der Prozeß setzt ein, wenn eine Person wahrnimmt, daß ein anderer Hilfe benötigt. Die Aufmerksamkeitsphase schließt das Erkennen der Notlage, die Wahl einer effektiven Hilfehandlung und die Selbstzuschreibung von Kompetenz ein. Die nächste Phase bezieht sich auf die Herausbildung einer persönlichen Norm und die daraus folgende Entstehung von Gefühlen der moralischen Verpflichtung (motivationale Phase). Die dritte Phase bezieht sich auf die Abschätzung der möglichen Kosten und Belohnungen: Die erwarteten Kosten umfassen soziale Kosten (z.B. soziale Mißbilligung), physische Kosten (z.B. Schmerz), Beeinträchtigung des Selbstkonzepts (z.B. Abweichung vom Selbstbild) und moralische Kosten. Wenn die Bewertung nicht eindeutig ist - z.B. Kosten und Nutzen ausgeglichen sind, oder gar die Kosten überwiegen -, könnte der potentielle Helfer versucht sein, seine persönliche Verantwortung zu verleugnen oder die Dringlichkeit der Bedürftigkeit des anderen abzuwehren (Abwehrphase). Nur durch positive Anreize kann sich also eine Kultur des Helfens etablieren.

Das hier vorgeschlagene Konzept der institutionalisierten Anreize würde dabei die ersten vier Schritte positiv beeinflussen und im fünften Schritt Verhalten als altruistisches Verhalten begünstigen.

Vgl. die Ausführungen zum Altruismus-Modell von Bierhoff, H.W. / Klein, R.: Prosoziales Verhalten; in: Stroebe, W. u.a. (HG): Sozialpsychologie, Berlin 1992, S. 258-268.

FN31: Seitens der Zivildienstverpflichteten - als derzeit einer Gruppe, die über die Schnittstelle `Helfer sucht Hilfsbedürftige´ besonders gut Aussagen über den Vermittlungsprozeß machen kann - wird z.B. oft beklagt, daß sie sich die Arbeitsstelle selbst, d.h. ohne Informationstransparenz suchen müßten [für die vermeintlich arbeitsmarktneutralen Zivis darf es ja keine Arbeits-Vermittlung geben, da er sonst in den Kontext eines verfassungswidrigen Zwangsarbeistdienstes gelänge], daß es keinen informationstransparenten Pool oder ein Vermittlungsbüro gibt, wo man nachfragen kann, die Stellen würden nirgends ausgeschrieben oder erfaßt - genau dieses ist aber für freiwillig Engagierte in Sozialen Diensten gerade gefordert.

FN32: Vgl. Fink, U, Der neue Generationenvertrag - Die Zukunft der sozialen Dienste, 1988, S. 108; sowie vgl. weiterhin Braun, J.: Einschätzungen zum sozialen Engagement in der Bevölkerung; in: Sozialer Fortschritt, Heft 1-2/87, S. 21-28; vgl. f. a. Winkler, Joachim: Ehre und Amt - Ehrenamtliche Tätigkeit als Teil spezifischer Lebensstile, in: Vogt, L. / Zingerle, A.: Ehre, Frankfurt am Main 1994, S. 132ff.

FN33: Vgl. Merkblatt des Bundesfamilienministeriums, Referat 312; sowie vgl.: Die Bürgerbüros, hrsg. v. Sozialministerium Baden Würtemberg, Stuttgart 1995; sowie vgl. Klee-Kruse, G. / Lenk, K.: Bürgerbüros als innovative kommunale Serviceagenturen, Heidelberg 1995; sowie vgl. zum Vermittlungsbüro auf privater Ebene die Ausführungen der Arbeitsgruppe Soziale Infrastruktur: Koch, C. / Schuhmacher, J. / u.a.: Private Unterstützungsnetze, Stuttgart 1990, S. 123 ff; sowie vgl. Görres, S. / Luckes, K.: Sozialstationen "neuen Typs" - Ein bewährtes Konzept in der Entwicklung; in: Sozialer Fortschritt 9/91, S. 224-229. Die bisherigen Ansätze beziehen sich aber zu sehr auf die Nachfrageseite der Bedürftigen. Es müssen aber auch gerade potentielle Helfer eine Anlaufstelle als Sozialbüro haben.

FN34: So zeigt sich z.B. bei Obdachlosigkeit, daß hier eine Vielzahl von Problemlagen zusammenwirken. Vgl. hierzu die Beschreibung von Arbeitsweise und Charakteristikum einer Koordinierungstelle für Obdachlosenhilfe-Vernetzung und deren `Blick auf´s Ganze´ bei Articus, S.: Kooperation und Koordination Sozialer Dienste aus kommunaler Sicht, in: Braun, H. / Johne, G. (HG): Die Rolle Sozialer Dienste in der Sozialpolitik, Frankfurt 1993, S. 121f; sowie weiterhin zum Begriff `Vernetzung´ z.B. Merchel, J.: Vernetzung der Sozialen Dienste; in: Soziale Arbeit, Heft 1 / 1989, S. 17-22, sowie vgl. Hegner, F.: Angebotsketten und verkettete Organisationspribnzipien der Versorgung; in: Nippert, R.P. u.a. (HG): Kritik und Engagement, München 1991, S. 225-238.

FN35: Vgl. zum Konzept "mixed economy of care": Knapp, M. u.a.: Markets for Social Care, Univerity of Kent, Canterbury, PSSRU Diskussion Paper 919/3, 1993; sowie Evers, A. / Svetlik, I.: Balancing Pluralism, New Welfare Mixes in Care for the Elderly, Aldershot, Avebury 1993. Eine der wichtigsten Fragen der Organisation von Dienstleistungen insbesondere im Bereich des Personals ist ja gerade die nach dem Zusammenwirken von Selbsthilfe, gewerblichen Dienstleistungen, Wohlfahrtsverbänden und Staat. In ihrer Gesamtheit können wir auf keine Komponente verzichten, weder auf das Ehrenamt, noch auf den Staat; die Vernetzung über einen "Wohlfahrtsmix" stellt also die Grundlage einer Kultur des Helfens dar.

FN36: Vgl. Knappe, E. / Burger, S. (HG): Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit in Sozialen Diensten, Frankfurt 1994.

FN37: Jochen Tremsch gibt als Zivildienstverpflichter einen für ihn gültigen Einblick in die desolate Situation der Arbeit in Sozialstationen: "Okay, ich bin die billige Arbeitskraft, der letzte Dreck, der Schuhabstreifer, ein Nichts. (...) Ich entscheide mich aber für subtilere Rachemethoden: (...) [beabsichtigte Auslassung] (...) Mein ist die Rache ! Die kleinen Boshaftigkeiten entschädigen mich für mein angeschlagenes Nervenkostüm. Schließlich bin ich das Ventil für die Leiden der Alten. Das hält man auf Dauer nicht aus. Das macht mich krank. (...) Aber auch die Oberschwester trägt die Last der Leiden der Welt auf ihren Schultern - und nachts weiß sie nicht mehr, wie sie ihr kaputtes Kreuz lagern soll, weil sie vor Schmerzen schier umkommt. (...) Aber unsere Generation besteht nur aus Plastik, Konsum und Karrieredenken. Vgl. ausf. u. ungek. Tremsch, J.: Ich leiste Zivildienst: Meine Patienten sind gelähmt, verkalkt, verkrebst, hirnschwündig, offen und fast tot - Das wird schon wieder werden; in: Die Zeit, Nr. 48 / 1994, letzte Seite. Dieser Bericht ist in den darauffolgenden Ausgaben der `Zeit´ sehr heftig durch Leserbriefe diskutiert worden (vgl. 51/94:66; 1/95:48; 4/95:64) und zeigt als nur ein Beispiel deutlich den drohenden Generationenkonflikt aufgrund der desolaten Situation des Sozialen Sektors und der Problematik von Zwangsverpflichtungen der Jugend zu Sozialen Diensten. Vgl. a. Dt. Caritasverband: Zivildienst in der Sackgasse, 1993; sowie Ehlers, B.: Der Zivildienst [Die Zivildienst-Verpflichtung] muß attraktiver werden, in: Blätter der Wohlfahrtspflege 7+8/94.

Aber der Generationenkonflikt "Jung gegen Alt" ist zu kurz gedacht, auch die mittlere Generation ist besonders gemeint: Die vier Jahre vom Familienministerium unter Verschluß gehaltene Studie "Opfererfahrung älterer Menschen - Kap. 4: Innerfamiliäre Gewalt gegen alte Menschen" (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (1991), Bonn März 1995) wäre ein weiteres Beispiel für die Dringlichkeit von Aufwertungen innerhalb des sozialen Sektors und der Sozialen Dienste. Vgl. f.: Die Zeit 15/95:17; Diessenbacher, H. u.a.: Gewalt im Altenheim, 1993; Eastman, M.: Gewalt gegen alte Menschen, 1991; Fehlau, K.: Die alltägl. Gewalt gegen alte Menschen in Heimen, o.J.; Bottke, B. (HG): Gewalt gegen alte Menschen, K. Dt. Altershilfe (38), Köln 1990; Ruthemann, U.: Aggression und Gewalt im Altenheim, 1993; SPD-Landtagsfraktion SH: Gewalt gegen alte Menschen, Kiel 1994.

FN38: Vgl. Rückert, G.: Gedanken einer alten Frau. Eine Erwiderung auf Jochen Tremsch (s.o.); in: die Zeit, Nr. 51 vom 16.12.1994, S. 76.

FN39: Vgl. Kramer, J.: Förderung ehrenamtlicher Hilfen - Eine staatliche Aufgabe ! Brauchen wir eine `Bundesanstalt für das Ehrenamt´ ?; in: Fink, U., a.a.0., 1988, S. 147-152.

            FN40: Vgl. Woche im Bundestag (WiB) 1/95, v. 25.1.95, S. 5; sowie WAZ vom 23.11.95: Claudia Nolte ermutigt Senioren zu Sozialarbeit:
            Wichtigste  Voraussetzung sei, freiwilliges soziales Engagement attraktiver zu machen und Ehrenämter aufzuwerten !


Quelle: Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Köln: Bund-Verlag, Heft 1 / 1996 (Teil A), S. 18-24. & Heft 2 / 1996 (Fortsetzung 2. Teil), S. 65-71
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